Ich habe jetzt vereinbarungsgemäß meine Kündigung zum 31.05.2014 bei meinem Arbeitgeber abgegeben.

Nach unserer Auszeit möchte ich gerne noch für 12 - 15 Jahre anspruchsvoll arbeiten und habe dafür bei meinem jetzigen Arbeitgeber auch schon ein Gespräch vereinbart. Ob ich dann wieder eingestellt werde, ist aber offen.

Also, wer ab dem 01.09.2015 in seiner Firma Verstärkung für das Qualitätsmanagement, das Produktmanagement oder im technischen Einkauf sucht, darf mich auch gerne zu einem Gespräch einladen!

Weitere Informationen über meine Qualifikationen und über meine Person sind jetzt zu finden im Menü "Über uns".

Die alte Pinne ist jetzt die neue für die Langfahrt. Sie war beim Kauf des Hanseaten in einem erbärmlichen Zustand und hatte nur noch wenig Lack. Mein Schwiegervater war so lieb und hat uns eine neue Pinne aus zwei Holzarten verleimt, die wesentlich schöner aussieht. Für die Windsteueranlage müssen wir jetzt einen zusätzlichen Beschlag für eine Steuerkette montieren, und der Pinnnenausleger kann dadurch nicht mehr in seinem Halter fixiert werden. Deshalb haben wir die alte Pinne abgezogen und neu lackiert. Die alte original Pinnenverlängerung wurde auch wieder montiert. Damit könnten wir geschützt unter der Spritzkappe steuern, wenn die Windsteueranlage und der elektronische Autopilot ausfallen sollten. Bei der Gelegenheit haben wir auch gleich die unbehandelte Ersatzwindfahne lackiert, die als Alternative zu der weiß lackierten Windfahne benutzt werden kann. Als Ersatz dient jetzt auch unsere geleimte Pinne mit dem Pinnenausleger.

 

"Ergänzung Sonntag, 10.12.2017

Ein Segel, zwei Sachverständigengutachten, drei Hauptverhandlungen vier Jahre und fünf Richter/innen. 


Da war doch noch was… Ja, genau. Hin und wieder werden wir angesprochen, was eigentlich aus unserem Rechtstreit mit der Firma Beilken Sails GmbH wegen unserer Genua geworden ist. Um es vorweg zu nehmen: Wir haben Recht bekommen und jede Menge Lebenserfahrung dazu gewonnen.

Ich fasse mal kurz im Groben zusammen, worum es eigentlich ging:

 

  • Der Geschäftsführer von Beilken Sails GmbH hat mich im Herbst 2010 an Bord meines Bootes beraten und das Boot  vermessen
  • Am 08.10.10 wurde mir ein Angebot geschickt. U. a. für die Rollreffgenua mit 37,0 qm aus Hydra Net radial, 303 g/qm
  • Am 11.10.10 kam die erste Auftragsbestätigung mit der Bedingung: Aufnahme der Fertigung nach Anzahlung von 50 %
  • Am 15.11.10 wurde die Genua ohne mein Wissen fertigt gestellt
  • Am 05.12.10 habe ich Änderungen zum Auftrag formuliert
  • Am 09.12.10 folgte die aktualisierte Auftragsbestätigung
  • Am 06.01.10 habe ich wie vereinbart 50% für die Fertigung angezahlt
  • Am 11.02.11 habe ich den Restbetrag für die Rollreffgenua bezahlt und sie erhalten
  • Am 10.04.11 habe ich u. a. reklamiert, dass die Salingverstärkung in falscher Höhe ist und dass das Vorliek zu kurz ist. Ein Foto zeigt 25 cm Platz am Aluminiumprofil. Ich habe dann das Segel zur Änderung der Salingverstärkungen nach Lemwerder gebracht
  • Am 27.09.12 hat der Geschäftsführer der Beilken Sails GmbH die Rollreffgenua das erste Mal an Bord in Augenschein genommen, da er ein Angebot für eine Selbstwendefock  machen sollte und um meine Bedenken bezüglich der Rollreffgenua anzuhören. Ich hatte bereits zwei Meinungen von anderen Segelmachern zu seinem Segel eingeholt. Einer von Ihnen hat sie später geändert. Für den Geschäftsführer der Beilken Sails GmbH war aber alles bestens
  • Als ich ihm am 30.09.12 mitgeteilt habe, dass ich die Selbstwendefock bei CO-Segel fertigen lasse, hat er mir nach etwas Email Korrespondenz am 04.10.12 eine Rechnung in Höhe von € 220,15 für das Ausmessen der Selbstwendefock und für die Beratung zum Segeltrimm der Roll-Reff-Genua vor Ort berechnet. Aus der Email Korrespondenz nur ein Zitat: „Ich war bei Ihnen nie aus After Sales Gründen, sondern zum Aufmaß der SW Fock“
  • Nachdem die Beilken Sails GmbH die Frist für eine angebotene Mediation verstreichen lassen hat, haben wir über die Qualität des Segels ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren eingeleitet
  • Auch danach gab es kein Entgegenkommen von der Beilken Sails GmbH und deshalb hatten wir eine Klage auf Minderung des Kaufpreises eingereicht. Anmerkung: Wir sind nicht rechtsschutzversichert und nicht klagewütig. Da aber der Geschäftsführer sämtliche Angebote einer außergerichtlichen Einigung abgelehnt hatte, blieb uns keine andere Wahl, unsere Ansprüche durchzusetzen. 

Dies war mein zweiter Rechtstreit und hoffentlich der letzte, den ich beim Amtsgericht Bremen geführt habe. Vor 28 Jahren hatte ich meinen ersten Rechtstreit, bei dem es um einen Ruderschaden ging. Beim Amtsgericht reichte ein Gutachten von einem Sachverständigen, den ich selbst beauftragt hatte, für ein klares Urteil. Vom Landgericht wurde dann ein weiteres Gutachten auf Basis der Aktenlage bestellt. Als Ergebnis habe ich nach nur einem Jahr mit zwei Instanzen meine eingeklagte Forderung und alle Auslagen erhalten. 

Bei diesem Rechtstreit hat die erste Instanz beim Amtsgericht Bremen von der Beauftragung eines Beweissicherungsgutachtens bis zum Urteil vier Jahre gedauert. Zuvor hatte die Beilken Sails GmbH alle meine Versuche einer gütlichen Einigung inklusive einer moderierten Mediation abgelehnt. Während unserer Zeit in der Karibik hatte ich sogar schon einem Vergleich des dritten Richters bedingungslos zugestimmt, d. h. € 450,00 und 7/10 der Kosten. Damit hätte ich zwar mehr bezahlt als ich bekommen hätte, aber der Rechtstreit wäre damit beendet gewesen.

Die € 450,00 wollte die Beilken Sails GmbH zwar ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und jegliches Präjudiz an mich leisten, sofern es dem Rechtsfrieden und der Kundenzufriedenheit dienlich sein sollte. Die 3/10 der Kosten wollte sie aber nicht übernehmen.

Dieses Jahr wurde dann die Beilken Sails GmbH verurteilt € 500,00 sowie die Hälfte der Kosten des Rechtsstreits zu zahlen. In der Zwischenzeit ist das Urteil rechtskräftig und die Konten sind ausgeglichen. Wie ist es zu dem ausgeurteilten Betrag von € 500,00 gekommen:

„Bei der Schätzung nach § 287 ZPO hat das Gericht berücksichtigt, dass der Kläger letztlich von der Funktion her im Grunde eine Roll-Genua anstelle einer Roll-Reff-Genua erhalten hat und dass auf Grund der Ausführungen des Sachverständigen zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass der Mehrwert einer Roll-Reff-Genua im Vergleich zur Roll-Genua bei etwa € 500,00 anzusiedeln ist“

Ach ja, nachdem wir damals nach einem weiteren Vergleichsversuch des dritten Richters nicht 100% der Kosten übernehmen wollten, hat er entsprechend seiner Ankündigung den von der Beilken Sails GmbH vorgeschlagenen zweiten Gutachter aus Schleswig-Holstein bestellt. Gegen eine mögliche andere Sachverständige aus Mecklenburg-Vorpommern hatte die Beilken Sails GmbH Bedenken geäußert. Daraufhin gab es von uns einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, den er bis zu seiner Versetzung zum Landgericht nicht bearbeitet hat. Die vierte Richterin hat den vorgeschlagenen Sachverständigen weiterhin beauftragt und unter hohen Kosten zu dem von ihr mit nur 30 Minuten veranschlagten zweiten Verhandlungstermin eingeladen. Nachdem sie sich u. a. erklären ließ was Reffen heißt, waren die 30 Minuten auch schon vorbei. Die dritte Hauptverhandlung leitete dann die fünfte Richterin, da die vierte Richterin wie auch schon die erste in Mutterschutz gegangen war.  

Mir tun die Kläger leid, bei denen es nicht um kleine Beträge, sondern um ihre Existenzgrundlage beim Amtsgericht Bremen geht. Unser Anwalt kennt viele solcher Fälle. 


Fazit: Wer heutzutage sein Recht bekommen will, muss im Vergleich zu früher einen sehr langen Atem haben und in Kauf nehmen, dass ein Rechtstreit noch mehr Lebensqualität kostet. 

Im Übrigen sind wir mit der Verarbeitungsqualität der Genua von der Beilken Sails GmbH und mit den Änderungen durch CO-Segel sehr zufrieden. Wenn unser Hanseat 70 längere Genuaschienen hätte, wäre die Genua lt. Gutachten auch als Roll-Reff-Genua und nicht als Roll-Genua einsetzbar gewesen. Vorort gemessen hat der Geschäftsführer der Beilken Sails GmbH persönlich."

 

 

Für unsere Fahrtgebietserweiterung hat unsere Kaskoversicherung kurz nach dem Einlagern unserer Amazone einen Sachverständigen aus Hamburg  geschickt, um sie auf die Tauglichkeit für die lange Fahrt zu prüfen. Das Baujahr 1971 hat bei der Entscheidung sicherlich auch eine Rolle gespielt.

Jetzt haben wir das 10 Seiten lange Gutachten bekommen, in dem folgende Punkte überprüft wurden:

1. Riggcheck (inklusive laufendes und stehendes Gut)

2. Ruderanlage

3. Kiel/Rumpfverbindung

4. Ventilsysteme unterhalb der Wasserlinie

5. Elektrische Systeme

6. Gasanlage

7. Feuersicherheit

8. Lecksicherheit

9. Rohr-/Schlauchsysteme

10. Motorenanlage

11. Antriebswelle

und hier ist die Zusammenfassung:

" Mit dem Vorbehalt der Ausrüstung der Schläuche gemäß Punkt 4 und der sicheren Installation der Flüssiggasanlage gemäß Punkt 6 ist die Segelyacht Hanseat 70 AMAZONE in gutem bis sehr gutem Zustand.

Nach Abschluss der o.g. Reparaturarbeiten/Umrüstungen wird der Eigner anhand von Fotos nachweisen, dass die Arbeiten korrekt ausgeführt sind."

Punkt 4 habe ich schon erledigt. Da sollte ich einzelne schwere Edelstahl-Schlauchschellen durch zwei normale Edelstahl-Schlauchschellen ersetzen.

Punkt 6 werde ich noch machen, obwohl die Anlage 2007 in Bremen eine Neuabnahme bestanden hat und im April 2013 in Bremerhaven von einem anderen Sachkundigen die Nachprüfung für zwei weitere Jahre bestanden hat. Die Maßstäbe sind halt unterschiedlich, aber es ist auch meines Erachtens eine Verbesserung angebracht.

So haben wir eine Bestätigung bekommen, dass unser Boot für unser Vorhaben geeignet ist.

 

 

Mit bis zu 12 Farbschichten im Wasserpassbereich habe ich heute die Arbeiten am Unterwasserschiff abschließen können.

Da wir mit einiger Zuladung rechnen können, mussten wir unseren weißen Wasserpass etwas schlanker machen. Normalerweise schaut unser Ruderblatt etwas aus dem Wasser, aber das wird in der kommenden Zeit wohl kaum noch vorkommen.

Nach dem Anschleifen des unteren Wasserpasses habe ich fünf Schichten Primocon aufgetragen, damit der Bereich richtig wasserdicht wird und die darunter liegende Lackierung zukünftig keine Blasen bekommt. Danach wurde das Primocon mit einer Schicht rotem Antifouling vorgestrichen.

Auch die anderen Bereiche des bereits geschliffenen Unterwasserschiffes, an denen die erste schwarze Schicht Antifouling durchschimmerte, wurde mit einer Schicht rotem Antifouling vorgestrichen.

Danach folgten vier komplette Anstriche und zwei extra Anstriche am Bug-, Heck- und Wasserpassbereich sowie an der Unterkante und am Ruder.

 

Insgesamt 11,5 ltr. Antifouling habe ich bei dieser Vorbereitung verarbeitet.

Dies alles ist notwendig, da unser Boot drei Mal so lange wie üblich im Wasser sein wird und im Vergleich zu unserer letzten Saison ca. acht Mal so viel Seemeilen zurücklegen wird.

Früher war ordentlich Gift in den Farben um Algen- und Seepockenbewuchs zu verhindern, und man hat nicht so viel Farbe gebraucht. Bei unserer Farbe ist im wesentlichen nur noch etwas Kupfer drin und das Blei wurde durch Zinn ersetzt, etc. Dadurch kann schnell Bewuchs stattfinden, und um das zu verhindern poliert sich die äußerste Schicht der Farbe durch das Wasser langsam ab.

Soweit die Theorie, und in den letzten zwei Jahren, seit dem wir diese Farbe nehmen, hat das für jeweils eine Saison sehr gut funktioniert. Wir sind schon gespannt, wie das bei der langen Reise funktionieren wird.

Wenn sich Algenschleim bildet, werde ich wohl beim Ankern mal mit einem Schleiffließ etwas nachhelfen müssen, oder das Boot wird aus dem Wasser geholt und mit dem Hochdruckreiniger bearbeitet. Neu streichen möchte ich jedenfalls möglichst vermeiden.

Wir haben heute unseren Internationalen Bootsschein vom Deutschen Segler-Verband und die aktuelle Zuteilungsurkunde von der Bundesnetzagentur erhalten. Damit sind unsere Schiffspapiere so gut wie vollständig.

                                

Der Internationale Bootsschein gilt für zwei Jahre als Eigentumsnachweis und muss dann verlängert werden. Die Zulassungsurkunde ist erforderlich für unsere Sendefunkanlagen und ist so lange gültig, bis sich etwas ändert.

Die aktuellen Bescheinigungen von der Kasko- und Bootshaftpflichtversicherung kommen im April, und da unsere Prüfbescheinigung für Flüssiggasanlagen nur bis zum April 2015 gültig ist, werden wir sie auch noch mal erneuern. In Deutschland ist sie zwar noch nicht Pflicht, aber in einigen anderen Ländern.

Pflicht für uns sind auch noch unsere Sportbootführerscheine und der Stempelabdruck, dass ich eine Prüfung nach dem Waffengesetz gemacht habe, um Signalmunition mitführen und bedienen zu dürfen. Für die UKW-Sprechfunkgeräte ist auch noch das Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis Pflicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unsere Führerscheine für Yachten sind für uns keine Pflicht, da wir keine Chartergäste mitnehmen werden. Den Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen vom Wasser- und Schifffahrtamt ist nur nötig, wenn wir in Deutschland auf Binnenwasserstraßen fahren wollen. Das war bis jetzt erst ein Mal vor vielen Jahren der Fall.

Die Standerscheine bestätigen die Eintragung in den Vereinsregistern, bei denen wir Mitglied sind. In Fällen, in denen der Internationale Bootsschein als Eigentumsnachweis nicht anerkannt wurde, hat auch schon mal der Standerschein von Trans-Ocean geholfen, da das Papier amtlicher wirkt und er vier- statt dreisprachig ist.

 

 

 

 

 

 

 

      

 

  

 

 

Die Baubescheinigung vom Germanischen Lloyd nehmen wir anstelle der CE-Konformitätserklärung mit, die bei neueren Schiffen Pflicht ist. Neuere Schiffe müssten auch noch einen Nachweis mitführen, dass die Einfuhrumsatzsteuer abgeführt worden ist. Für alle Fälle werden wir aber dafür auch noch eine Kopie unseres Kaufvertrages mitführen. Das sollte dann wirklich reichen. 

Sorry, ich habe noch die Crewliste vergessen, die normalerweise beim Einklarieren verlangt wird. Sie wird dann natürlich mit unserem Schiffsstempel versehen, damit sie wie ein offizielles Dokument wirkt.

Unsere neuen Reisepässe und die Impfausweise  dürfen wir bei unserer Abreise natürlich auch nicht vergessen.

 

 

 

   

   

 

    

 

 

 

Wir haben jetzt ein Standard-Solarpanel mit 100 Watt Leistung zum Einhängen in die Reling umgebaut. Mit den "Fensteraufstellern" lässt sich auch der Winkel zur Sonne einstellen.

Der Einsatz ist in erster Linie beim Ankern und bei Schwachwind, wenn der Windgenerator und das andere Solarpanel am Heck nicht genug Leistung bringen.

     

 

... aber zum Glück nicht bei uns, im Film "All is lost" mit Robert Redford ist alles verloren.

Wir haben uns gestern den Film "All is lost" mit Robert Redford angesehen und waren sehr beeindruckt. Es war im Kino die ganze Zeit über so still, dass wir uns noch nicht mal getraut haben, zu flüstern. Nach dem Filmende hat es auch lange gedauert, bis sich die ersten Zuschauer von ihren Sitzen erhoben. Sehenswerter Film.

Es ist zwar nicht sehr wahrscheinlich, dass uns all das so widerfährt, wie es dem Einhandsegler Robert Redford passiert ist, aber wir werden sicher auf unserer Reise an die eine oder andere Szene erinnert werden. Hoffentlich nicht an die schlimmsten - immerhin gab es auch schöne Sonnenauf- und -untergänge zu sehen!

Copyright: SquareOne/Universum

Wir haben in der Zwischenzeit die Zuteilung einer MMSI-Nummer beantragt, bei der unsere Schiffsdaten und Daten von Kontaktpersonen hinterlegt sind. Zur Aussendung dieser Nummer werden wir eine EPIRB-Funkboje kaufen, die im Seenotfall zusätzlich auch unsere Position über Satellit weltweit an SAR-Organisationen wie der DGzRS zur Einleitung von Hilfsmaßnahmen übermittelt. Auch unser neues stationäres UKW-Funkgerät und das zusätzliche schwimmfähige UKW-Handsprechfunkgerät können diese Nummer zusammen mit unserer Position an Schiffe in einem Umkreis von 30 Seemeilen senden. Auch unser stationärer AIS-Sender (Automatisches Identifizierungs System) verrät anderen Schiffen ständig unsere Position und unsere MMSI-Nummer.

Wenn wir dann im Seenotfall in unsere Rettungsinsel gehen müssten, hätten wir dann noch neben den Seenotmitteln, die Robert Redford benutzt hat, auch noch ein wassergeschütztes Satellitentelefon mit GPS, ein wasserdichtes Hand-UKW-Sprechfunkgerät mit GPS und digitalem Notruf sowie jeweils einen AIS-Sender mit MOB-Funktion (Mensch über Bord) an unseren Rettungswesten. So erhöht sich die Chance, von anderen Schiffen bemerkt zu werden.

Diese Sicherheitsausrüstung war für unsere Langfahrt auch schon vor dem Kinobesuch lange geplant.

 

 

 

Es ist soweit, ich darf jetzt auch ein UKW-Sprechfunkgerät mit einem Taster für eine Notfallmeldung betreiben! Es kann dann unsere Position, Rufnummer (MMSI) und wenn eingegeben, auch der Grund unseres Notfalls digital übermittelt werden.

Mit meinem alten grauen Lappen von 1990 darf ich nur Geräte betreiben, die diese Funktion nicht besitzen. Irgendwie so, als müsste man für ein Auto mit Navigationsgerät den Führerschein nochmal neu machen.

Ok, es gab mal eine Zeitspanne, da hätte ich nur eine Ergänzungsprüfung machen müssen, aber die Motivation hat gefehlt. Laut Statistik der DGzRS wird nach wie vor im Ernstfall überwiegend gleich zum Mikrofon gegriffen und nicht vorher für die digitale Meldung 5 Sekunden lang auf den Knopf gedrückt, während im Boot z. B. das Wasser immer höher steigt oder das Feuer immer bedrohlicher wird.

Naja, jetzt habe ich den Schein komplett neu gemacht, und es kann ja nicht schaden die theoretischen Funkverfahren wieder aktuell zu beherrschen, die in der Praxis allerdings ganz anders lauten. Greenhorns sagen: „Bremerhaven Fischereihafen Lock, hier ist Amazone, Amazone, Rufzeichen: Delta Juliet sieben null sechs fünf, bitte kommen.“ In der Praxis heißt das: „Doppelschleuse für Segelyacht Amazone, bitte kommen.“

Im Frühjahr will ich noch das UKW Binnenfunkzeugnis (UBI) machen, das ich für die Niederländischen Kanäle haben sollte. Dafür gibt es wieder andere Einstellungen am Funkgerät, andere Rufverfahren, andere Funkkanäle und eine andere Rufnummer (ATIS), als beim Seefunk.

Das große Funkzeugnis LCR (Long Range Certificate) für Grenzwellen, Kurzwellen und Seefunk über Satelliten brauche ich eigentlich jetzt nicht machen, da ich auf unserer Hanseat 70 so eine Anlage nicht einbauen werde. Für Langstreckenkommunikation habe ich ein wassergeschütztes Hand-Satellitentelefon, aber was ist in der Zukunft? Das Lernen fällt nicht leichter und über eine Funkanlage kann man kostenlos mit anderen Seglern kommunizieren und Emails versenden.

Wer mehr über das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC) wissen möchte folgt diesem Link:

http://www.pruefungsausschuss-bremen.org/nbsp-funk-nbsp/src.html

Wir konnten jetzt Papierseekarten von einem Rückkehrer aus der Karibik übernehmen!

Die Nordseekartensätze aus diesem Jahr, junge Karten durch den Englischen Kanal bis Gibraltar und dem Atlantik, sowie teilweise Antiquariatische Karibikkarten. Aber in der Karibik kann die letzte Vermessung schon mal 100 Jahre her sein, nur der Druck der Seekarten ist dann aktuell. Unser ältestes Stück ist eine Karte von Kuba aus unserem Geburtsjahr 1964 mit Berichtigungen bis 1972 und Basisdaten von 1938.

Auch bei den neuesten Karten heißt es immer Augen auf! , da z. B. Tonnen vertrieben oder gesunken sein können. Im Watt haben wir uns dann z. B. anhand des Oberflächenwassers und des Wellenbildes orientiert, die in Abhängigkeit der Tiefen und Strömungsgeschwindigkeiten unterschiedlich sind.

Mit unserem Jollenkreuzer haben wir damals auch nicht alle Wattfahrwasser und Priggenwege folgen müssen (Jetzt gibt es da Fahrverbote aus Naturschutzgründen). Erst mit unseren Kielschiffen haben wir nicht mehr so viel abgekürzt und sind mehr nach Seezeichen als nach „Wasserzeichen“ gefahren.

In der Karibik soll man sich in Bezug auf die Wassertiefen gut an der Wasserfarbe orientieren können und dazu möglichst beim Kurs Richtung Ankerbucht die Sonne im Nacken haben. So wie man auf der Nordsee, im Englischen Kanal und der Atlantikküste beim Ein- und Auslaufen zeitlich von der Tide abhängig ist, wird es in der Karibik der Sonnenstand sein. Wobei man beim Auslaufen der aufgezeichneten Wegstrecke des Kartenplotters folgen kann.

Als wir 1988 die Ostfriesischen Inseln und 1989 über Helgoland die Nordfriesischen Inseln besucht haben, mussten wir noch mit Kompass, Lot, Logge, Strömungs- und Tidentabellen sowie mit Taschenrechner, Navigationsbesteck und Papierseekarten navigieren.  Einen Funkschein habe ich auch erst 1990 gemacht. Erst einige Jahre später hatten wir unser erstes GPS Navigationsgerät, das uns dann eine präzisere Position lieferte und den Steuerkurs anzeigen konnte.

Seit 2008 navigieren wir noch komfortabler mit einem Seekartenplotter und seit 2011 werden zusätzlich Radar- und AIS-Signale angezeigt.

Dadurch benötigen wir die Papierseekarten in erster Linie nur noch dafür, einen besseren Überblick in unbekannten Gewässern zu bekommen.

Apropos elektronische Seekarten. Für unseren Kartenplotter werden wir kurz vor der Abreise aktuelle Seekarten kaufen und für unsere beiden Notebooks mit separatem GPS-Empfänger haben wir schon alle Seekarten mit entsprechendem Programm installiert. Für sie ist auch schon ein professionelles Strömungs- und Tidenprogramm avisiert.

Ein Notebook und GPS-Empfänger werden wir an Bord in Alufolie einpacken und als Ersatz nutzen können, falls ein Blitz unsere Hauptnavigationselektronik lahm legen sollte. Wir hätten in so einem Fall auch noch unseren alten Hand-GPS-Plotter sowie unser Sattelitentelefon und Handfunkgerät jeweils mit GPS-Empfänger zum Schutz vor Überspannungen im Backofen liegen. Zusammen mit den Papierseekarten hätten wir nach einem Blitzeinschlag noch reichlich Navigationsequipment als Reserve - aber wohl auch reichlich andere Probleme.

Ob wir auch einem Sextanten mit den benötigten Tabellen mitnehmen werden steht noch in den Sternen, aber mit der Sternennavigation werden wir uns ganz sicher in schönen Nächten auf See beschäftigen.

"Ergänzung Sonntag, 10.12.2017

 

Ein Segel, zwei Sachverständigengutachten, drei Hauptverhandlungen vier Jahre und fünf Richter/innen. 


Da war doch noch was… Ja, genau. Hin und wieder werden wir angesprochen, was eigentlich aus unserem Rechtstreit mit der Firma Beilken Sails GmbH wegen unserer Genua geworden ist. Um es vorweg zu nehmen: Wir haben Recht bekommen und jede Menge Lebenserfahrung dazu gewonnen.

Ich fasse mal kurz im Groben zusammen, worum es eigentlich ging:

 

  • Der Geschäftsführer von Beilken Sails GmbH hat mich im Herbst 2010 an Bord meines Bootes beraten und das Boot  vermessen
  • Am 08.10.10 wurde mir ein Angebot geschickt. U. a. für die Rollreffgenua mit 37,0 qm aus Hydra Net radial, 303 g/qm
  • Am 11.10.10 kam die erste Auftragsbestätigung mit der Bedingung: Aufnahme der Fertigung nach Anzahlung von 50 %
  • Am 15.11.10 wurde die Genua ohne mein Wissen fertigt gestellt
  • Am 05.12.10 habe ich Änderungen zum Auftrag formuliert
  • Am 09.12.10 folgte die aktualisierte Auftragsbestätigung
  • Am 06.01.10 habe ich wie vereinbart 50% für die Fertigung angezahlt
  • Am 11.02.11 habe ich den Restbetrag für die Rollreffgenua bezahlt und sie erhalten
  • Am 10.04.11 habe ich u. a. reklamiert, dass die Salingverstärkung in falscher Höhe ist und dass das Vorliek zu kurz ist. Ein Foto zeigt 25 cm Platz am Aluminiumprofil. Ich habe dann das Segel zur Änderung der Salingverstärkungen nach Lemwerder gebracht
  • Am 27.09.12 hat der Geschäftsführer der Beilken Sails GmbH die Rollreffgenua das erste Mal an Bord in Augenschein genommen, da er ein Angebot für eine Selbstwendefock  machen sollte und um meine Bedenken bezüglich der Rollreffgenua anzuhören. Ich hatte bereits zwei Meinungen von anderen Segelmachern zu seinem Segel eingeholt. Einer von Ihnen hat sie später geändert. Für den Geschäftsführer der Beilken Sails GmbH war aber alles bestens
  • Als ich ihm am 30.09.12 mitgeteilt habe, dass ich die Selbstwendefock bei CO-Segel fertigen lasse, hat er mir nach etwas Email Korrespondenz am 04.10.12 eine Rechnung in Höhe von € 220,15 für das Ausmessen der Selbstwendefock und für die Beratung zum Segeltrimm der Roll-Reff-Genua vor Ort berechnet. Aus der Email Korrespondenz nur ein Zitat: „Ich war bei Ihnen nie aus After Sales Gründen, sondern zum Aufmaß der SW Fock“
  • Nachdem die Beilken Sails GmbH die Frist für eine angebotene Mediation verstreichen lassen hat, haben wir über die Qualität des Segels ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren eingeleitet
  • Auch danach gab es kein Entgegenkommen von der Beilken Sails GmbH und deshalb hatten wir eine Klage auf Minderung des Kaufpreises eingereicht. Anmerkung: Wir sind nicht rechtsschutzversichert und nicht klagewütig. Da aber der Geschäftsführer sämtliche Angebote einer außergerichtlichen Einigung abgelehnt hatte, blieb uns keine andere Wahl, unsere Ansprüche durchzusetzen. 

Dies war mein zweiter Rechtstreit und hoffentlich der letzte, den ich beim Amtsgericht Bremen geführt habe. Vor 28 Jahren hatte ich meinen ersten Rechtstreit, bei dem es um einen Ruderschaden ging. Beim Amtsgericht reichte ein Gutachten von einem Sachverständigen, den ich selbst beauftragt hatte, für ein klares Urteil. Vom Landgericht wurde dann ein weiteres Gutachten auf Basis der Aktenlage bestellt. Als Ergebnis habe ich nach nur einem Jahr mit zwei Instanzen meine eingeklagte Forderung und alle Auslagen erhalten. 

Bei diesem Rechtstreit hat die erste Instanz beim Amtsgericht Bremen von der Beauftragung eines Beweissicherungsgutachtens bis zum Urteil vier Jahre gedauert. Zuvor hatte die Beilken Sails GmbH alle meine Versuche einer gütlichen Einigung inklusive einer moderierten Mediation abgelehnt. Während unserer Zeit in der Karibik hatte ich sogar schon einem Vergleich des dritten Richters bedingungslos zugestimmt, d. h. € 450,00 und 7/10 der Kosten. Damit hätte ich zwar mehr bezahlt als ich bekommen hätte, aber der Rechtstreit wäre damit beendet gewesen.

Die € 450,00 wollte die Beilken Sails GmbH zwar ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und jegliches Präjudiz an mich leisten, sofern es dem Rechtsfrieden und der Kundenzufriedenheit dienlich sein sollte. Die 3/10 der Kosten wollte sie aber nicht übernehmen.

Dieses Jahr wurde dann die Beilken Sails GmbH verurteilt € 500,00 sowie die Hälfte der Kosten des Rechtsstreits zu zahlen. In der Zwischenzeit ist das Urteil rechtskräftig und die Konten sind ausgeglichen. Wie ist es zu dem ausgeurteilten Betrag von € 500,00 gekommen:

„Bei der Schätzung nach § 287 ZPO hat das Gericht berücksichtigt, dass der Kläger letztlich von der Funktion her im Grunde eine Roll-Genua anstelle einer Roll-Reff-Genua erhalten hat und dass auf Grund der Ausführungen des Sachverständigen zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass der Mehrwert einer Roll-Reff-Genua im Vergleich zur Roll-Genua bei etwa € 500,00 anzusiedeln ist“

Ach ja, nachdem wir damals nach einem weiteren Vergleichsversuch des dritten Richters nicht 100% der Kosten übernehmen wollten, hat er entsprechend seiner Ankündigung den von der Beilken Sails GmbH vorgeschlagenen zweiten Gutachter aus Schleswig-Holstein bestellt. Gegen eine mögliche andere Sachverständige aus Mecklenburg-Vorpommern hatte die Beilken Sails GmbH Bedenken geäußert. Daraufhin gab es von uns einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, den er bis zu seiner Versetzung zum Landgericht nicht bearbeitet hat. Die vierte Richterin hat den vorgeschlagenen Sachverständigen weiterhin beauftragt und unter hohen Kosten zu dem von ihr mit nur 30 Minuten veranschlagten zweiten Verhandlungstermin eingeladen. Nachdem sie sich u. a. erklären ließ was Reffen heißt, waren die 30 Minuten auch schon vorbei. Die dritte Hauptverhandlung leitete dann die fünfte Richterin, da die vierte Richterin wie auch schon die erste in Mutterschutz gegangen war.  

Mir tun die Kläger leid, bei denen es nicht um kleine Beträge, sondern um ihre Existenzgrundlage beim Amtsgericht Bremen geht. Unser Anwalt kennt viele solcher Fälle. 


Fazit: Wer heutzutage sein Recht bekommen will, muss im Vergleich zu früher einen sehr langen Atem haben und in Kauf nehmen, dass ein Rechtstreit noch mehr Lebensqualität kostet. 

Im Übrigen sind wir mit der Verarbeitungsqualität der Genua von der Beilken Sails GmbH und mit den Änderungen durch CO-Segel sehr zufrieden. Wenn unser Hanseat 70 längere Genuaschienen hätte, wäre die Genua lt. Gutachten auch als Roll-Reff-Genua und nicht als Roll-Genua einsetzbar gewesen. Vorort gemessen hat der Geschäftsführer der Beilken Sails GmbH persönlich."

 

 

Für unsere Langfahrt ist natürlich die passende Segelgarderobe unabdingbar. Der alternative Vortrieb durch unseren Hilfsdiesel mit 40 PS können wir durch den begrenzten Dieselvorrat für nur ca. 80 bis 100 Stunden bei Windstille nutzen.

So werden wir 6 Vorsegel von der Sturmfock mit 7 qm bis zu unserem Rollgennaker mit 79 qm mitnehmen, sowie ein neues Großsegel mit drei Reffreihen und unser 5 Jahre altes Großsegel mit zwei Reffreihen.

Nebeneffekt: Durch das Segelwechseln kommt für uns zwei sicherlich keine Langeweile auf.

Wir konnten in der Vergangenheit schon feststellen, dass man auch ohne Segel, d. h. vor Top und Takel mit 6 Knoten durch das Wasser fahren kann. Damit es bei noch mehr Wind nicht zu schnell wird, haben wir auch noch einen Treibanker dabei (hoffentlich müssen wir ihn nicht nur zur Übung einsetzten).

Unsere AMAZONE wurde mit uns bei einer Unwetterböe mit dicken Hagelkugeln auch schon mal flach aufs Wasser gelegt. Dabei wurde das damals erst sechs Jahre alte Großsegel in zwei Teile zerlegt.

Die folgende Tabelle soll eine Orientierungshilfe sein, wie die Segelfläche zum vorherrschenden Wind angepasst werden sollte. Als „Zwei Mann Crew“ werden wir uns sicherlich das eine oder andere Mal einen Wechsel der Segel sparen und dadurch etwas langsamer oder etwas schräger segeln.

      Windstärke

Ziel gegen den Wind

Ziel bei Wind von der Seite

Ziel bei Wind von hinten

Beaufort

Knoten

(Hoch am Wind kreuzen)

(Am Wind und Halber Wind)

(Raumer Wind und Achterlich)

1

1 - 3

Motor oder

Motor oder

Motor oder

 

 

treiben

treiben

treiben

2

4 - 6

Motor oder

Rollreffgenua

Rollgennaker

 

 

Am Wind segeln

Großsegel

Großsegel

3

7 - 10

Motor oder

Rollreffgenua

Rollgennaker

 

 

Am Wind segeln

Großsegel

Großsegel

4

11 - 15

Selbstwendefock

Rollreffgenua

Rollgennaker

 

 

Großsegel

Großsegel

Großsegel

5

16 - 21

Selbstwendefock

Rollreffgenua

Rollreffgenua

 

 

Großsegel

Großsegel

Großsegel oder Genua 3

6

22 - 27

Selbstwendefock

Rollreffgenua gerefft oder Genua 3

Rollreffgenua gerefft

 

 

Großsegel mit Reff 1

Großsegel

Großsegel oder Genua 3

7

28 - 33

Selbstwendefock

Fock 1

Genua 3

 

 

Großsegel mit Reff 2

Großsegel mit Reff 1

 

8

34 - 40

Sturmfock

Fock 1 oder Sturmfock

Fock 1

 

 

Großsegel mit Reff 2

Großsegel mit Reff 2

Großsegel mit Reff 2

9

41 - 47

Sturmfock

Sturmfock

Fock 1

 

 

Großsegel mit Reff 3

Großsegel mit Reff 3

 

10

48 - 55

Sturmfock

Sturmfock

Sturmfock

 

 

Großsegel mit Reff 3

Großsegel mit Reff 3

 

11

56 - 63

Beigedreht

Beigedreht

Sturmfock

 

 

 

 

 

12

64 - 71

Vor Treibanker

Vor Treibanker

Vor Treibanker

 

 

 

 

 

 

Die "Amazone" wird weiter für den Törn fit gemacht.

Die mechanische Ankerwinsch ist abgebaut und die Löcher durch das 42 mm (!) starke Deck werden mit Epoxy gefüllt. Für die bestellte elektrische Winsch muss dann u. a. der Ankerkastendeckel verändert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Amazone hat einen klassischen, hübschen Spiegel, der eben nicht massig ist. So kann es nur eines geben - entweder den Namenszug oder die Windsteueranlage. Eitelkeit hin oder her - die Windsteueranlage muss sein, und so wird der Schriftzug am Bug platziert.

 

 

 

 

 

 

 

Auch der Wasserpass wird durch die Zuladung nicht mehr passen, d. h. auf halber Wasserpass-Höhe anschleifen und für das Antifouling grundieren.

So sieht jetzt die Schablone für unser Bimini aus. Im Hafen oder vor Anker ist es mit einem Reißverschluss mit der Spritzkappe verbunden, und unterwegs wird der Stoff zwischen Spritzkappe und Bimini eingerollt.

Sonnabend kommt unser Edelstahlfachmann an Bord für folgende Arbeiten:

  • Sprosse der Badeleiter versetzen, damit sie ohne die Windsteueranlage über den Montageflansch passt
  • Edelstahlstange zum Schutz und zum Halt vor dem Herd anfertigen
  • Ankerfeststeller anfertigen
  • Multimast lt. Skizze anfertigen
  • Antennenmast lt. Skizze anfertigen

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Multimast soll den Windgenerator tragen und einen kleinen Kran haben, damit der Außenborder leicht auf die Reling gehoben werden kann. Zusätzlich soll ein Solarpanel optimal zur Sonne ausgerichtet werden können.

Der extra Antennenmast ist nötig, da wir zu viele  Antennen für unseren Mast und die Reling haben:

  • Ukw Funkgerät und Ukw Radio - über Splitter an der Antenne auf dem Masttop
  • Wetterempfänger - mit aktiver Antenne auf dem Antennenmast
  • Satellitentelefonstation - mit interner GPS Antenne und Satellitenantenne auf dem Antennenmast
  • WLAN Router - Antenne auf dem Antennenmast
  • UMTS/GSM Router - Antenne auf dem Antennenmast
  • AIS Sender/Empfänger - GPS Antenne auf der Reling und Ukw Antenne auf dem Antennenmast
  • Plotter - RADAR Antenne am Mast 5,50 m über Wasser und GPS Antenne am Heckkorb
  • Autopilot - GPS Signal vom Plotter
  • Weltempfänger - Antenne am Achterstag